Aufzugbau Dresden GmbH - Spezialist für Homelifte und Aufzüge

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Unsere Homelift-Galerie

Der Einbau eines Homelifts ist zu teuer? – Verschiedene Fördermöglichkeiten bieten Unterstützung

Mit dem Einbau eines Homelifts lässt sich die Freiheit im eigenen Zuhause zurückgewinnen oder bewahren. Bevor Sie darüber nachdenken, in eine barrierefreie Alternative umzuziehen, sollten Sie vielleicht den Einbau eines Lifts in Erwägung ziehen. Dieses Vorhaben ist allerdings mit finanziellen Aufwendungen verbunden, die zumeist gut überlegt sein müssen.

Dabei ist der Einbau eines Hauslifts eine echte Alltagserleichterung und von unschätzbarem Wert für die Betroffenen. Verschiedene Institutionen haben das erkannt und bieten verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Die Finanzierung eines Homelifts wird so viel einfacher als gedacht. Erfahren Sie hier, welche Optionen Sie haben, finanzielle Unterstützung für ihr Lift-Vorhaben zu erhalten.

Der Einbau eines Homelift ist dabei nicht nur für Betroffene interessant, sondern bietet auch für Hausbesitzer bzw. Vermieter vielfältige Möglichkeiten. Barrierefreie Wohnungen und Eigenheime werden aktuell immer beliebter und können so den Wert einer Immobilie erheblich steigern.

Pflegekassenzuschuss
Was wird gefördert?

Geeignet ist der Zuschuss für Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit. Er kann demnach für den Einbau eines Homelifts genutzt werden, um persönliche Kosten zu verringern.

Ansprechpartner

Pflege- bzw. Krankenkassen

Fördersumme

max. 4.000 Euro pro Person

Form

Einmalzahlung

Voraussetzungen
  • Berechtigter besitzt Pflegegrad
  • Zuschuss wird genutzt, um Barrierefreiheit herzustellen
  • Antrag wird vor Umbaumaßnahmen gestellt
  • Gleichzeitig darf kein Antrag bei der KfW
Besonderheiten

Zuschüsse können für mehrere Personen zusammengelegt werden.
Bei mehreren Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt sind bis zu 16.000 Euro Förderung möglich.

Vorteile
  • Fördersumme bis 16.000 Euro bei mehreren Berechtigten
Nachteile
  • Höhe der Fördersumme unsicher
KfW-Förderung
Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die dazu dienen, das private Umfeld bzw. Wohneigentum barrierefrei zu gestalten.

Ansprechpartner

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Förderberechtigte

Anspruchsberechtigt sind:

  • Privateigentümer von mehr als 2 Wohneinheiten
  • Ersterwerber einer neu sanierten Wohnung
  • Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen
  • Mieter (Wohnung oder Einfamilienhaus) mit Zustimmung des Mieters
Max. Fördersumme
  • als Zuschuss: Kostenübernahme bis 10% der Investitionskosten, max. 5.000 Euro pro Haushalt und Antrag
  • Für Bauherren: bis 12,5% Kostenübernahme der Investitionssumme, max. 6.250 Euro pro Antrag
  • Außerdem: Kredite bis 50.000 € über die KfW
Form der Förderung

Gefördert wird als Zuschuss: bis max. 50.000€ pro Wohnung, min. 2000€ Gesamtinvestitionskosten pro Antrag
Gefördert wird in Form von Krediten: max. 50.000€

Voraussetzungen
  • Antrag ist vor den Umbaumaßnahmen zu stellen
  • Zeitgleich kein Pflegezuschuss
Besonderheiten

Die Bewilligung ist abhängig von der Höhe des Fördertopfes und ob im entsprechenden Jahr noch Fördermittel bereitstehen.
Bei bewilligtem Antrag muss die Baumaßnahme nicht sofort umgesetzt werden. Die KfW gewährt einen Zeitraum bis zu 3 Jahren, um den Umbau durchzuführen.

Vorteile
  • Förderung ist altersunabhängig, unabhängig vom Pflegegrad
  • höhere mögliche Fördersumme bei Eigenheimen + Wohnungen
  • Umbaumaßnahmen bis 3 Jahre nach Bewilligung
Nachteile
  • Höhe der Fördersumme unsicher
Rechtlicher Hinweis

Die finanzielle Förderung ist immer an bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen geknüpft, die sich auch ändern können. Deshalb ist es notwendig, immer selbst mit der KfW-Bank ihre Fördermöglichkeiten zu besprechen, um auf den aktuellen Stand zu sein.

Sind Sie Mieter?

Es gilt im ersten Schritt herauszufinden, ob einer der Bewohner eine entsprechende Pflegestufe hat.

In diesem Fall kann eine Förderung bei der Pflegekasse beantragt werden. Es sind bis 4.000 Euro pro Person und bis max. 16.000 Euro pro Haushalt möglich.

Um Barrierefreiheit zu schaffen, kann eine Förderung bzw. ein Kredit bei der KfW beantragt werden. Möglich sind bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit. Hole dir weitere Infos bei unserem Fördermittel-Vergleich.

Es sollte genau abgewägt werden, welche Förderung die Richtige ist. Eine Kombination aus KfW-Förderung und Pflegekostenzuschuss ist nicht möglich.

Sind Sie Vermieter?

Auch als Vermieter, der nicht unmittelbar betroffen ist, haben sie Fördermöglichkeiten. Entweder durch die Einschränkung eines Bewohners oder durch zusätzliche Förderprogramme.

Wollen Sie in einem ihrer Miethäuser oder Gewerbeimmobilien Barrierefreiheit schaffen, da einer der Mieter eine Behinderung aufweist, haben Sie die Möglichkeit, eine KfW-Förderung zu beantragen.

In diesem Fall kann geprüft werden, ob es zusätzlich regionale oder kommunale Förderungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gibt. 

Landesförderung

  • Eigene Fördermöglichkeiten jedes Bundeslands durch das Gesetz über soziale Wohnraumförderung (Link)
  • Gesetz ermöglicht weitere Fördermöglichkeiten für Schwerbehinderte
  • Voraussetzungen: Kind (Wohnbau) oder Mensch mit Behinderung(Umbau) lebt im Haushalt
  • Förderung ist einkommensabhängig
  • als Darlehen oder Zuschuss möglich

Regionale Förderung

  • Manche Regionen und Städte bieten Förderungen zum barrierefreien Ausbau/Umbau
  • Beispiel für Förderung im Gebiet Dresden?

Lift-Förderung nach Unfall oder Kriegsverletzung

  • Förderung durch zuständige Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall
  • Finanzielle Unterstützung durch Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bei Verkehrsunfällen
  • Förderung durch Landeswohlfahrtsverbänden oder den Hauptfürsorgestellen bei Verletzungen aus Krieg oder Wehrdienst

Lift-Förderung für Berufsfähigkeit

  • Förderung, die zum Tragen kommt, wenn Sie durch einen Lift weiter berufsfähig bleiben
  • Unterschiedliche Förderstellen sind möglich: Integrationsamt, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit
  • Finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt bei Sozialhilfeempfängern (wenn alle anderen Anträge abgelehnt wurden)

Kostenübernahme durch das Finanzamt

  • Kauf eines Lifts kann gegebenenfalls in der Steuererklärung unter "außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht werden

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung, um die Möglichkeiten zur Kostenübernahme für den geplanten Hauslift zu erfragen.

Wichtige Punkte kurz zusammengefasst

  • Eine finanzielle Unterstützung kann durch die Pflegekasse, die KfW und diverse andere Stellen erfolgen.
  • Liegt ein Pflegegrad vor, lässt sich ein Pflegekostenzuschuss bis max. 4.000 Euro pro Person, bei mehreren Betroffenen bis 16.000€ beantragen.
  • Ohne Pflegegrad bietet sich die KfW-Förderung mit einem Zuschuss von max. 6.250€ pro Wohneinheit an.
  • Die Zuschüsse von Pflegekasse und KfW können nicht kombiniert werden.
  • Es gibt verschiedene andere regionale oder institutionelle Förderungen.
  • Trifft keine Förderung zu, können die Kosten steuerrechtlich geltend gemacht werden.

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